Als logopädische Praxis bin ich bei allen Krankenkassen zugelassen. Sollte Ihr behandelnder Arzt die medizinische Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung festgestellt haben, stellt er eine Heilmittelverordnung für Sie aus, die Sie mitbringen. Die anfallenden Kosten einer Behandlung werden dann von der Krankenkasse vollständig übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Selbstversicherte im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie die Verordnungsblattgebühr von 10 Euro. Diesen Betrag muss ich Ihnen berechnen und weiterreichen. Kinder und Familienangehörige versicherter Personen sind von dieser Zuzahlung befreit.
Gerne bin ich für Sie da, wenn Sie eine Behandlung anschieben möchten oder Fragen zu Therapiemöglichkeiten haben. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie oder Ihr Angehöriger bei mir an der richtigen Adresse sind – Fragen Sie einfach nach. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen. Kann ich einen Anruf nicht persönlich entgegennehmen, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
04473 - 94 33 18 0
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Antoniusstraße 17
49685 Emstek